Anliegen: die Beteiligung der betroffenen Bürger zu Ende
führen,
bevor eine abschließende Entscheidung gefunden
wird
Ort: Bezirk Hamburg-Mitte
Anlass: Abbruch-Antrag Terrassenhäuser Talstraße 67,
20359 Hamburg;
Entscheidungsfindung; bezirklich beauftragtes Gutachten
konkret: dringende Empfehlung an die bezirklichen Gremien
(aktuell: Bauausschuss, tagt am 4. Oktober):
die Entscheidung über den Abbruchantrag bitte erst dann
auf die Tagesordnung
setzen, wenn eine Beteiligung der Betroffenen (zugesagt
auf einer Mieter-
versammlung am 17.04.2000) stattgefunden hat und
deren Ergebnisse
gegebenenfalls in das Gutachten einbezogen sind,
d.h. die möglichen Hinweise / Anregungen der Menschen,
die hier leben,
auf ihre Bedeutung beziehungsweise Umsetzbarkeit geprüft
sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder des Eingabenausschusses,
bitte tun Sie alles Ihnen Mögliche dafür, dass die Entscheidung über den Abriss-Antrag unserer Wohnhäuser auf eine Weise gefunden wird, bei der wir betroffene Bewohner uns angemessen beteiligen können und die für uns im Ansatz nachvollziehbar wird.
Mit freundlichen Grüßen
(Bewohner der Terrassenhäuser Talstraße)
Im Zusammenhang:
Vorgeschichte
Über das Abbruch-Vorhaben wurden wir Bewohner der Terrassenhäuser Talstraße im Frühjahr 1999 in Kenntnis gesetzt. („... Informationen zur Abrißplanung ... unsere Planungen bezüglich Ihres Mietobjektes Talstraße 67 sind abgeschlossen. ...", Schreiben der SAGA v. 26.03.1999)
Bereits seit Ende 1998 sind einzelne Wohnungen nicht neu vermietet worden,
d. h. sie stehen seitdem leer. Bewerber wurden abgewiesen.
Die Mehrzahl der Bewohner hat dem Vorhaben der SAGA klar widersprochen.
(s. beigefügte Kopie des Offenen Briefes an den Bezirk Hamburg-Mitte
vom Mai 1999)
Im Stadtteil ist das Interesse an den Terrassenhäusern Talstraße
groß. Die Auseinandersetzung um die Erhaltung hat weit über
St. Pauli hinaus Resonanz gefunden.
Öffentliche Entscheidungsfindung
Im Bezirk Hamburg-Mitte ist man die anstehende Entscheidung über den Abbruch-Antrag der SAGA erfreulicherweise gründlich angegangen. Im Herbst 1999 beschloss die Bezirksversammlung, ein neues Gutachten erstellen zu lassen, um die Kosten für eine Sanierung der Terrassenhäuser zu ermitteln. Die Untersuchung fand im April 2000 statt.
Zu diesem Zeitpunkt wurde auch eine einleitende Informationsveranstaltung
durchgeführt. Hier erläuterten der zuständige Mitarbeiter
aus der Stadtplanungsabteilung des Bezirksamtes sowie der beauftragte Architekt
die Durchführung der Begutachtung.
Ein offenes Gespräch, eine erfreuliche Entwicklung: als Betroffener
endlich ins Gespräch kommen und beginnen können, Zutrauen zu
wagen, dass die Entscheidungen nun auf klare, offene und sachlich fundierte
Art gefunden werden!
Die am 17.04.2000 in Aussicht gestellte Mieterversammlung vor
Weitergabe des Gutachtens an die bezirklichen Entscheidungsträger
enthielt die Bereitschaft zu einem Dialog: So können die Erfahrungen,
Sichtweisen und Ideen der Menschen vor Ort mit einfließen.
Aufgeschoben - aufgehoben?
Der Termin für diese Mieterversammlung war bereits angesetzt und mitgeteilt (s. beigefügte Kopie des Schreibens vom 14.07.2000). Aufgrund einer notwendigen Nachbearbeitung des Gutachtens gab es allerdings Verzögerungen, und der Termin fiel (vorläufig) aus. (s. Kopie d. Schreibens vom 19.07.2000) Die angekündigte Nachholung steht noch aus.
Nun ist der Entscheidungsprozess im Bezirk Hamburg-Mitte offenbar schon
weit voran-geschritten. Anscheinend hat der Stadtplanungsausschuss der
Bezirksversammlung bereits entschieden - und zwar unter Ausschluss
der Öffentlichkeit. Eine Anfrage an die Bezirksversammlung am 19.09.2000
ergab, dass die endgültige Entscheidung im Bauausschuss fallen soll.
Es entstand der Eindruck, die Entscheidung sei im Grunde bereits gefallen.
Für einen Menschen, der hier vor Ort im Stadtteil lebt, ist das
zunächst unerklärlich. Es ergibt sich die Frage, ob man zu diesem
Zeitpunkt lieber ohne die Erfahrungen und Ideen der mit den Terrassenhäusern
langjährig Vertrauten auskommen möchte - oder ob
man im „Trubel" des Alltagsgeschäftes schlichtweg vergessen
hat, die Mieterversammlung rechtzeitig wieder einzuberufen.
Zukunfts-Potenzial ...
Wesentlich an der Beteiligung ist, dass sie recht-zeitig vor
den Entscheidungen stattfindet.
So kann man später beruhigt auf den Prozess der Entscheidungsfindung
zurückblicken und sagen: Auch die Bewohner der Häuser haben eine
gute Chance gehabt, sich konstruktiv zu beteiligen.
Wer kann denn wissen, ob sich nicht im Gespräch der eine oder andere für die Entscheidungs-findung wesentliche Aspekt neu herausstellt?
Wer trüge die Kosten für eine eventuelle als unfair erlebte Niederlage in der Auseinandersetzung um die Form des Grundbedürfnisses Wohnen (möglicherweise verbunden mit Politik-Verdrossen-heit und langfristiger Unzufriedenheit bis hin zur Resignation)?
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wenn allen Beteiligten klar wird: es hat eine faire Chance gegeben!
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(Anlagen liegen dem Eingabenausschuss vor)
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Terrassenhäuser Talstraße 67
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