Eindrücke der letzten vier von vierzig Verhandlungstagen im Hamburger Prozeß gegen Christian M. (43) und Lutz W. (38) wegen Transport von 2,3 Tonnen Haschisch

 

Urteilsverkündung: 05.02.1999
Richter: Dr. Görtz
Staatsanwalt: Herr Dehnhart
AnwältInnen: Uwe Maeffert, Thomas Bliwier, Frau ?
ZuschauerInnen: ca. 40 Personen
 

Das Urteil erschien denjenigen, die den Prozeß verfolgt hatten, ungerechtfertigt hart. 5 1/2 Jahre Knast - das von Staatsanwalt Dehnhart geforderte Strafmaß - für die Beförderung von Haschisch. Solch ein Urteil in einer Zeit, in der wissenschaftlich eindeutig erwiesen ist, daß Cannabis weder körperlich noch seelisch abhängig macht, daß das Verbot einzig und allein ein politisches aus nicht (mehr) nachvollziehbaren Gründen ist! Wer im Alkoholrausch jemanden umbringt, kommt mit weniger davon, ganz zu schweigen von Vergewaltigern und Kinderschändern. Hier wurde lediglich ein Hanfprodukt von A nach B transportiert.

Die Angeklagten hatten vor knapp 1 1/2 Jahren auf der Selgelyacht "Karin" 2,3 Tonnen Haschisch aus Marokko in europäische Gewässer befördert. Ihr Kurierdienst sollte mit 200.000 Mark pro Mann entlohnt werden. Die Yacht wurde die ganze Zeit über beobachtet und am 20. September 1997 in britischen Hoheitsgewässern geentert.

Gleich hier gab es schwerwiegende "Fehler" seitens der Staatsanwaltschaft: sie wollte keine Auslieferung der Angeklagten, sondern eine Verurteilung und Inhaftierung in Schottland, was rechtlich nicht zulässig ist. Als dann der Auslieferungsantrag gestellt wurde, war die Frist bereits abgelaufen, so daß einer der Angeklagten aus schottischer Haft hätte entlassen werden müssen. Wieso dem nicht so war, blieb im dunkeln. In ihrem Plädoyer bewertete die Rechtsanwältin diesen Tatbestand als einen Verstoß gegen das Grundgesetz (Freiheitsberaubung). Doch all dies fand keine Berücksichtigung hinsichtlich des Strafmaßes - Richter Görtz meinte lapidar, so etwas komme eben vor...

Auf Antrag der Verteidigung wurde am 21. Januar 1999 der Sachverständige Professor Dr. Gorter vorgeladen. Er ist Arzt für innere und allgemeine Medizin und Leiter des europäischen Instituts für onkologische und immunologische Forschung.

Seine Antworten auf die Fragen der Verteidigung und des Richters machten eindeutig klar, daß selbst langjähriger Konsum von Cannabis

  • weder körperlich noch psychisch suchterzeugend und
  • nicht gesundheitsschädlich ist.
Ich selbst kann das aus eigener Erfahrung bestätigen. Ich bin 1955 geboren. Als junger Mensch rauchte ich mit Vorliebe mehrere Joints am Tag, ließ dann aber nach und nach davon ab, ohne mir das vorgenommen zu haben. Mitte/Ende Zwanzig hörte ich völlig damit auf, ohne irgendwelche Schäden davongetragen zu haben.

Alkohol und Nikotin sind nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen wesentlich gesundheitsschädlicher als Cannabis, jedoch nicht verboten. Im Gegensatz zu den 40.000 Alkoholtoten 1995 ist noch kein Mensch an Cannabis gestorben!

Die ZuschauerInnen haben meinen Eindruck in Gesprächen nach der Verhandlung bestätigt: das Gesagte prallte am Richter ab. Es war ihm Unbehagen und Widerstand anzusehen. Er wollte diese Erkenntnisse nicht wahrhaben, denn

  • damit war der Tatsache, daß Cannabis unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, jeglicher Boden entzogen worden. Eine Strafe für Verstoß gegen das BtmG setzt voraus, daß das Volk in seiner Gesundheit geschädigt wird. Dies wurde jedoch von Professor Dr. Gorter eindeutig widerlegt.
Auf eine Frage des Richters antwortete Dr. Gorter, es sei besser, Cannabis von ganz jungen Menschen fernzuhalten, genauso wie Tabletten und Alkohl. Das war das Ding. Die Jugendlichen! Hieran klammerte sich Richter Görtz fest und fester. Selbst als er erfuhr, daß der Anteil Jugendlicher an den GesamtkonsumentInnen in Holland vor der Prohibition von Cannabis 13 %, nach der Legalisierung schlappe 2 % betrug, ließ er nicht locker zu klammern - bis hin zum Tag der Urteilsverkündung. Da kamen dann noch Hasch-Delirien und Haschhorror zum Tragen. Leider nannte der Richter nicht immer Quellenangaben.

Eigentlich blieb der Kammer nur noch das (nicht nachvollziehbare) Cannabisverbot, der Klammeraffe für Staatsanwalt Dehnhart. So hörten wir von ihm, daß die Rechtsprechung nun mal so sei, Cannabis sei nun mal verboten. Das Volk hätte schließlich diejenigen gewählt, die das Verbot befürworten. Wußte er nicht, daß die Grünen (ein Teil unserer Bundesregierung) sich eindeutig für die Legalisierung von Cannabis ausgesprochen haben?

Ich meine, in unserer heutigen Zeit, wo klar ist, daß das Verbot von Cannabis sich nicht mehr aufrecht erhalten läßt (die Gesundheit des Volkes ist durch Canabis nun mal nicht gefährdet), hätte der Richter diesen Fall an das Verfassungsgericht geben müssen, was er aber mehrfach ablehnte. Begründung: das Verfassungsgericht hätte gerade vor kurzem die Rechtmäßigkeit des Cannabisverbots bestätigt.

Aber mit diesem Prozeß sind die Grundlagen dieses Verbots zu diesem Zeitpunkt vom Tisch! Geblieben sind rückständige Gesetze, die trotz alledem angewandt werden! Wenn ein Richter so etwas in einem Prozeß erfährt, warum ist es nicht seine Pflicht, in Dialog mit den GesetzgeberInnen zu treten? Wieder und wieder, bis der Gerechtigkeit genüge getan ist? Statt dessen wird den Angeklagten die Freiheit genommen. Eine Vorverurteilung?

Rechtsanwalt Maeffert verglich diesen Prozeß einmal mit den Prozessen wegen des Verstoßes gegen den § 175 (schwul sein war bis in die 60er Jahre strafbar). Zwei Monate, bevor das Gesetz gekippt wurde, hatte das Verfassungsgericht den damaligen § 175 noch bestätigt. Er sagte, die Richter müßten sich heute angesichts ihrer damaligen Urteile schämen.

Wo liegt der Sinn, dieses Gesetz weiterhin aufrecht zu erhalten? Ist es wegen der armen Papierindustrie, die die Regenwälder nicht mehr abholzen kann, weil Hanfpapier von besserer Qualität ist, ohne die Umwelt zu zerstören? Oder wegen der armen Pharmaindustrie, die um ihre bitteren und teuren Pillen bangen muß, weil Hanf so wie er ist heilt und hilft - ohne Nebenwirkungen? Wegen der armen Energiekonzerne vielleicht, womöglich fürchten sie sich vor Hanf-Biomasse zur alternativen Energiegewinnung? Oder soll uns das Gesetz zum Schutz der Alkohol- und Tabakindustrie erhalten bleiben, damit sie weiterhin die Gesundheit des Volkes sch”digen k–nnen? Damit der Staat keine Steuereinbuşen hinnehmen muş?

Der ganz normale Wahnsinn!

Hamburg, 8. Februar 1999
Martina Katzsch

hanf-tv@karo4tel.de


 

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