Betrifft: Hamburg Lokalteil, Schanzen/ Karoviertel
Der Abriß von drei Wohnhäusern im Schanzenviertel steht unmittelbar bevor.
Auf der nächsten Sitzung des Sanierungsbeirates Karolinenviertel wird der
Abrißantrag der Kommanditgesellschaft B+D Kampstraße für die Häuser Sternstr. 115,
Schanzenstr. 52 und 54 behandelt. Anderenfalls will der Investor die Stadt Hamburg
unter Druck setzen und für die unrentierlichen Kosten einer Sanierung in Regress nehmen.
Die rechtliche Lage gibt aber für ein derartiges Vorgehen keine Grundlage.
Im Gegenteil - für unterlassene Instandsetzung in der Vergangenheit muß auch der neue Hauseigentümer geradestehen.
Während die Stadtentwicklungsbehörde über Sanierungskonzepte nachdenkt,
Bürgerintiativen für stadtteilverträgliche Politik kämpfen und das Multikulti-Leben
in der Schanze jeden Tag aufs Neue quirlt, schmiedet der Investor in diesem
Viertel finanziell lukrative Abrißpläne. Die Projektsteuerer Nugent und Lange
stellten im Auftrag der Kommanditgesellschaft B+D Kampstraße (Warburg Bank und
andere Investoren) für drei Häuser Antrag auf Abriß. Eine Sanierung sei wirtschaftlich
unzumutbar, rechnen die Banker heute vor. Damals beim Kauf sah es anders aus.
Da verpflichtete sich der Investor in einem städtebaulichen Vertrag mit der Stadt
Hamburg, die Häuser zu sanieren. Der Vertrag gilt immer noch - doch jetzt soll er
aus den Angeln gehoben werden. Mit einer Art Drohgebärde will man die Stadtsanierer in ihre Schranken verweisen.
Der Investor führt an, daß die Kosten für die Sanierung
DM 3.300 pro qm betragen. Förderung gibt`s aber nur DM 2.450,-
pro qm. Bleibt ein Restbetrag, den der Investor selbst nicht zusteuern
will. Angesichts der auf 21 Jahre sozial gebundenen Mieten, so argumentiert
er, eine wirtschaftlich nicht zumutbare Belastung. Falls die Stadt dem Abriß
nicht zustimmt, soll sie deshalb selbst die Kassen öffnen. Ansonsten wird mit
Schadensersatzansprüchen gedroht. Doch große Forderungen kann jeder stellen.
Rechtswirksam sind sie deswegen noch lange nicht. Es gibt nämlich nicht nur
einen Paragraphen, der Eigentümer vor unwirtschaftlichen Investitionen schützt,
sondern auch einen, der zur Instandhaltung der Häuser verpflichtet.
Warum fallen stolze 3.300 pro qm Sanierungskosten an? Weil für diese
Gebäude jahrelang kein Pfennig übrig war und herrliche Altbausubstanz inzwischen
zu Bruchbuden verkommen sind. Was der Eigentümer versäumt, muß die Stadt
nicht zahlen, soviel lässt sich dazu in Kurzform sagen.
Wenn die überschießenden Kosten der Sanierung darauf zurückzuführen sind,
daß der Hauseigentümer Instandsetzungen in der Vergangenheit unterlassen hat,
das bestimmt der Gesetzgeber, muß er diese Kosten selbst tragen. Kein Gegenargument
kann der zwischenzeitliche Eigentümerwechsel sein. Der Käufer übernimmt
ohne Einschränkung sämtliche Rechte und Pflichten und haftet sowohl den
Mietern als auch der Öffentlichkeit für den mangelhaften Zustand eines Gebäudes als Rechtsnachfolger.
Der angedrohte Regress wird so ins Leere laufen. Zum Wohle dieser
Gegend und aller Bewohner - denn mit jedem Gebäude, das erhalten bleibt,
behält das Schanzenviertel ein Stück Identität und seine Unverwechselbarkeit.
Die Sitzung des Sanierungsbeirates ist öffentlich: Rinderschlachthalle
Karolinenviertel, Neuer Kamp 30 am 26. August 99 um 19.00
Hamburg den 23. August 99
Dipl. Inform. Albert Ritthaler
für die Interessengemeinschaft Galerie 7/8 Barmherzigkeit,
Sternstr. 115
20357 Hamburg
Die Galerie 7/8 Barmherzigkeit ist seit Anfang der 90er
Jahre Mieter im Hause Sternstr. 115. Wir wollen in dieser in diesen
Räumen und in dierem Stadtteil bleiben zu erschwinglichen Mieten.
Anlage: rechtliche Würdigung zu §177 BauGB von RA Schmidt
Telefonliste der zuständigen Behörde und Betroffene:
Für den Investor:
Projektsteuerer Nugent und Lange
040 430 25 44
Für die STEG Karolinenviertel
Frau Marianne Heimfarth
040 439 20 94
Frau Hanne Hollstegge
Mitglied im Sanierungsbeirat Karolinenviertel
und im Stadtplanungsausschuß Bezirk Mitte
040 439 29 12
Herr Peter Illies
Leiter der Stadtplanungabteilung des Bezirks Mitte
040 428 54 3373
Rechtsanwalt Ulrich W. Schmidt
040 422 42 14
Für die Interessengemeinschaft Galerie 7/8 Barmherzigkeit
Albert Ritthaler
040 450 37 350
Weiteres Material auf Anforderung per FAX verfügbar bei Tel 450 37 350:
- § 177 Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot (BauGB) hier analog für den städtebaulichen
Vertrag mit Kommentar, Battis, Krautzberger, Löhr München 1999
- Förderungsgrundsätze der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt, Anstalt des öffentlichen Rechts
- Pressemappe der Galerie 7/8 Barmherzigkeit